Statuten

1. Einleitung

Das „Netzwerk Kultur Esslingen“ (NK) versteht sich seit 1991 als unabhängiges Netzwerk freier und städtischer Kulturinstitutionen in der Stadt Esslingen am Neckar.

2. Ziele

Ziele des NK sind insbesondere:

a) Förderung der Vernetzung, Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung der Kulturinstitutionen in der Stadt Esslingen am Neckar;
b) Unabhängige Wahrung und Förderung der Interessen der Kulturinstitutionen in der Stadt Esslingen am Neckar im kulturpolitischen Diskurs gegenüber Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik;
c) Information von Öffentlichkeit, Verwaltung und Politik über kulturelle und kulturpolitische Themen in Form von Verlautbarungen, Presseerklärungen und Veranstaltungen.

3. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft am NK ist Institutionen, Vereinigungen, Vereinen und Initiativen bzw. Interessengruppen / Zusammenschlüssen von in der Kultur tätigen Einzelpersonen in der Stadt Esslingen am Neckar vorbehalten, die schriftlich ihre Bereitschaft erklären, dem NK beizutreten und Vertreter:innen in das NK zu entsenden. Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.

Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben.

4. Organe

Die Organe des NK sind:

a) Mitgliederversammmlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertreter:innen der Mitglieder zusammen. Sie ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Es ist nur ein:e Vertreter:in pro Institution stimmberechtigt. Die Übertragung von Stimmrechten auf Vertreter:innen anderer Institutionen ist ausgeschlossen. Der Sprecher:innenrat kann Einzelpersonen beratend zur Mitgliederversammlung einladen. 

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Sie diskutiert aktuelle und strukturelle Fragen der Esslinger Kultur, behandelt Anträge der Mitglieder und entscheidet über Verlautbarungen, Aktionen und Initiativen. Sie wählt den Sprecher:innenrat als Vertretungsgremium und eine Person als Sprecher:in.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
aufzunehmen.

b) Sprecher:innenrat

Als operatives Organ des NK fungiert ein Sprecher:innenrat mit einer:einem Vorsitzenden an seiner Spitze. Die Zusammensetzung des Sprecher:innenrates sollte das NK in seiner organisatorischen, institutionellen und inhaltlichen Vielfalt widerspiegeln.  

Der Sprecher:innenrat und sein:e Vorsitzende:r werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. 

Der Sprecher:innenrat ist für die Abhaltung der Mitgliederversammlung inklusive Einladung und Tagesordnung zuständig. Er führt ihre Beschlüsse aus und informiert die Mitglieder und gegebenenfalls die Öffentlichkeit. Im Rahmen der genannten Ziele ist der Sprecher:innenrat berechtigt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

5. Auflösung

Über die Auflösung des NK  entscheidet eine ausdrücklich zu diesem
Zweck einberufene Mitgliederversammlung.

28. Februar 2012 (gegendert November 2021)